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Sie befinden sich hier: Home. Lichtkuppelgitter. Wartung & Betrieb.

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Wartung & Betrieb

  • Die mit LIKUNET®sani  ausgerüsteten Lichtkuppeln sind einmal jährlich und vor Inangriffnahme allfälliger Arbeiten auf den Dachflächen auf sichtbare Schäden und fehlender Befestigungen augenscheinlich zu prüfen.
  • Durch mechanische, umweltbedingte oder andere Einwirkungen beschädigte Gitter sind unter Umständen nicht mehr ausreichend durchsturzsicher, und sind unverzüglich auszutauschen. Dies gilt insbesondere bei fehlenden Befestigungen oder Beschädigungen des Aufsatzkranzes in den Randzonen.
  • Bei Arbeiten an oder im Bereich beschädigter bzw. demontierter LIKUNET®sani Gittern ist die persönliche Schutzausrüstung zu verwenden oder die Lichtkuppelöffnungen anderwärtig zu sichern.
  • Werden die Lichtkuppeln und Gitter für Wartungsarbeiten demontiert sind die entsprechenden Vorschriften für die Wiedermontage einzuhalten.
  • Bei Entsorgung von mit LIKUNET®sani ausgestatteten Lichtkuppeln ist das Metallgitter aus dem Aufsatzkranz auszubauen und gesondert zu entsorgen. Es besteht gänzlich aus verzinktem Stahlblech.
  • Für Folgeschäden und Mangelfolgeschäden wird über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus keine Haftung übernommen.

Wartungsprotokoll zum download 

Stand 06/2006

 

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