Sicherheit & LIKUNET® Saniflex

  • Mit LIKUNET® Saniflex ausgerüsteten Lichtkuppeln sind nicht begehbar und dürfen daher nicht betreten oder sonst belastet werden (ausgenommen die ortsüblichen Schnee- und Windlasten). Beim unbeabsichtigten Betreten oder Belasten der Kuppel verhindert das Gitter ein Abstürzen der Person. Es kann dabei zum Brechen der Schalen und dem Herabfallen von Bruchteilen der Kunststoffschalen kommen. Verletzungen durch den Sturz in das Gitter können nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Für den Einbau auf allgemein zugänglichen Orten wie öffentliche Flächen, Spielplätze, Dachterrassen etc. darf LIKUNET® Saniflex nicht als alleinige Sicherung verwendet werden. Die einschlägigen Vorschriften der Bauordnungen einzuhalten
  • Liegen angrenzende Dach- oder Standflächen höher als die Aufsatzkranzebene und ist damit die mögliche Sturzhöhe größer, sind gesonderte Schutzmaßnahmen zu planen und einzurichten.
  • Geöffnete Lichtkuppeln mit montiertem Gitter sind auch ohne Lichtkuppel durchsturzsicher und nach GS-Bau-18 geprüft.
  • Wie alle Sicherheitseinrichtungen sind die mit LIKUNET® Saniflex ausgestatteten Lichtkuppeln regelmäßig (1mal pro Jahr) auf sichtbare Schäden zu prüfen, über die Prüfungen sind Aufzeichnungen zu führen (Wartungsprotokoll als Download). Aus Sicherheitsgründen sind beschädigte Gitter auszutauschen. Ausgerissene oder lockere Befestigungen sind durch hierfür qualifizierte und im Umgang mit LIKUNET® Saniflex geschulte Professionisten entsprechend den Montagehinweisen neu zu befestigen. Bis zum Austausch der beschädigten Kuppel ist diese gemäß den einschlägigen Vorschriften abzusichern.