Sicherheit & LIKUNET

Durchsturzsicher nach EN 1873!

  • Mit LIKUNET® ausgerüsteten Lichtkuppeln sind nicht begehbar und dürfen daher nicht betreten oder sonst belastet werden (ausgenommen die ortsüblichen Schnee- und Windlasten). Beim unbeabsichtigten Betreten oder Belasten der Kuppel verhindert das Netz ein Abstürzen der Person. Es kann dabei zum Brechen der Schalen und dem Herabfallen von Bruchteilen der Kunststoffschalen kommen. Verletzungen durch den Sturz in das Netz können nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Für den Einbau auf allgemein zugänglichen Orten wie öffentliche Flächen, Spielplätze, Dachterrassen etc. darf LIKUNET® nicht als alleinige Sicherung verwendet werden. Die einschlägigen Vorschriften der Bauordnungen einzuhalten
  • Liegen angrenzende Dach- oder Standflächen höher als die Aufsatzkranzebene und ist damit die mögliche Sturzhöhe größer, sind gesonderte Schutzmassnahmen zu planen und einzurichten.
  • Geöffnete Lichtkuppeln sind bis zu einer Öffnungsweite von 300mm auf Durchsturzsicherheit geprüft, jedoch nicht mehr "kindersicher". Weiter geöffnete Lichtkuppeln sind vor Betreten der Dachflächen zu schließen, ggfs. ist die persönliche Schutzausrüstung zu verwenden.
  • Wie alle Sicherheitseinrichtungen sind die mit LIKUNET® ausgestatteten Lichtkuppeln regelmäßig (1mal pro Jahr) auf sichtbare Schäden zu prüfen, über die Prüfungen sind Aufzeichnungen zu führen (Wartungsprotokoll als Download). Aus Sicherheitsgründen sind gebrochene Lichtkuppeln auszutauschen. Ausgerissene oder lockere Befestigungen sind durch ein durch hiefür qualifizierte und im Umgang mit LIKUNET® geschulte Professionisten entsprechend den Montagehinweisen neu zu befestigen. Bis zum Austausch der beschädigten Kuppel ist diese gemäß den einschlägigen Vorschriften abzusichern.