Wartung & Betrieb

  • Die mit LIKUNET® ausgerüsteten Lichtkuppeln sind einmal jährlich und vor Inangriffnahme allfälliger Arbeiten auf den Dachflächen auf sichtbare Schäden und fehlender Befestigungen augenscheinlich zu prüfen.
  • Durch mechanische, umweltbedingte oder andere Einwirkungen beschädigte Lichtkuppeln sind unter Umständen nicht mehr ausreichend durchsturzsicher, und sind unverzüglich auszutauschen. Dies gilt insbesondere bei fehlenden Befestigungen oder Beschädigungen in der Randzone der Kuppeln.
  • Bei Arbeiten an oder im Bereich beschädigter bzw. demontierter Lichtkuppeln ist die persönliche Schutzausrüstung zu verwenden oder die Lichtkuppelöffnungen anderwertig abzudecken.
  • Werden die Lichtkuppeln für Wartungsarbeiten demontiert sind die entsprechenden Vorschriften für die Wiedermontage einzuhalten.
  • Bei Entsorgung von mit LIKUNET® ausgestatteten Lichtkuppeln ist das Netz aus den Lichtkuppelschalen auszubauen und gesondert zu entsorgen. Netz und Rahmen bestehen fast zur Gänze aus rostfreiem Stahl, geringe Anteile von Aluminium und Klebstoffen auf Epoxyd-Basis sind möglich.
  • Für Folgeschäden und Mangelfolgeschäden wird über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus keine Haftung übernommen. Ersatzlieferungen sind von der Garantie ausgenommen. Die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen sind durch diese Garantiebestimmungen nicht eingeschränkt.

Wartungsprotokoll zum download 

Stand 06/2006