Besondere Bestimmungen für die Planung ständiger Sicherheitsausstattung

Neben den in den 4 Klassen definierten Ausstattungsmerkmalen wurden zusätzlich u.a. folgende Punkte geregelt:

  • Flachgeneigte Dächer unter 5° sind vorzugsweise mit Brüstungen, Umwehrungen oder Abgrenzungen auszustatten, zumindest jedoch mit horizontalen Anschlageinrichtungen (Seilsysteme) die wo immer möglich, als Rückhaltesystem konzipiert sind.
  • Dächer mit Solar- oder PV-Anlagen, sind nach Ausstattungsklasse 3 zu planen, sofern von einer mehrmals jährlichen Schneeräumung ausgegangen werden muss.
  • Dächer mit nicht durchbruchsicherer Eindeckung sind mit horizontalen Anschlageinrichtungen auszustatten. Eindeckungen auf Lattung gelten aus durchsturzsicher, sofern der Lattenabstand max. 40 cm beträgt und die in der Norm angegebene Mindestdimension eingehalten wird.