Neue Klassifizierung von Dächern (Anhang B) - Zuordnung von Nutzung und Personenkreis

Während die Ausstattung der einzelnen Klassen weitgehend unverändert blieb, wurde die Zuordnung zu den jeweiligen Nutzungsszenarien (Klassifizierung) wesentlich geändert. Den rechtlichen Rahmenbedingungen folgend, wurde die bisherige normative Matrix in eine Auflistung umgewandelt und in einen informativen Anhang verschoben.

Dabei war zu berücksichtigen, dass der Gesetzgebe nur mehr PSA Verwendung zulässt, wenn die Arbeitnehmer entsprechend geschult sind.

Folgende Nutzungskategorien A bis D wurden definiert und entsprechende Ausstattungsklassen bzw. Personenkreise zugeordnet (diese Tabelle ist aus den Normtexten abgeleitet):

3417-anhangB