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Sie befinden sich hier: Home. Lichtkuppelnetze. FAQ's.

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Hier finden Sie alle Fragen rund ums Thema LIKUNET. Wenn Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage finden,
schicken Sie uns einfach eine e-mail an sicherheit@likunet.at oder rufen Sie uns an unter 02282/21 80 80.

  • Fragen zu LIKUNET

    • Derzeit wird LIKUNET in Zusammenarbeit mit SADLER-LICHTKUPPELN angeboten. In nächster Zeit werden auch andere ausgewählte Hersteller mit LIKUNET- ausgestattete Lichtkuppeln anbieten können. (Bezugsquelle)


    • Ja, natürlich. Im Gegensatz zu vielen bisherigen Absturzgittern unter Lichtkuppeln ist LIKUNET ein geprüftes System. LIKUNET erfüllt die Anforderungen nach EN 1873 und der GS-Bau 18 (Richtlinie der deutsche Berufsgenossenschaft)  


    • LIKUNET ist praktisch für alle üblichen Lichtkuppelgrößen und - Formate lieferbar.   > mehr dazu


    • LIKUNET ist praktisch wartungsfrei. Da die Sicherheit des Systems aber auch von einer intakten Lichtkuppel abhängt, ist einmal pro Jahr eine Sichtkontrolle von Lichtkuppel und deren Befestigung vorgeschrieben.
      Die jährliche Kontrolle der Kuppeln kann durch den Bauherrn selbst durchgeführt werden, über die Kontrollen sollten Aufzeichnungen geführt werden.


    • Ja, aber nur als zusätzliche Sicherung. Lichtkuppeln mit LIKUNET sind nicht begehbar und sind daher zB bei Kinderspielplätzen nur in Verbindung mit Absperrrungen etc. verwendbar. Es gelten die Bestimmungen der Bauordnungen. 


    • In vielen Fällen wird die Kuppel nachgeben, aber nicht einmal gänzlich durchbrechen, besonders bei neuen Kuppeln. Das Netz verhindert oftmals das Bersten vor allem der oberen Schale. 

      Bei älteren Kuppeln oder bei großen Belastungen bricht die Kuppel, und das eingebaute Netz verhindert das Abstürzen von Personen und größeren Gegenständen. Dabei kann es zum Herabfallen von Kunststoff-Bruchstücken kommen. Wie bei allen Auffangeinrichtungen können beim Fall ins Netz Verletzungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. 


    • Ja, ohne Einschränkung. Da LIKUNET zwischen den Kuppelschalen liegt, ist die Kuppel wie eine ungesicherte Kuppel mit Lüftungseinrichtungen kombinierbar.  


    • LIKUNET ist auch in Verbindung mit üblichen Lüftungsöffnungseinrichtungen bis 300mm Öffnungsweite geprüft und durchsturzsicher, aber verständlicherweise nicht mehr kindersicher.
      Weiter geöffnete oder vollständig entfernte Kuppeln sind vor Betreten des Daches zu schließen oder gesondert zu sichern, bzw. ist in diesem Fall die persönliche Schutzausrüstung zu verwenden. (siehe auch - Wartungsanweisung)


    • Ja, natürlich. Bei älteren Modellen ist aus Sicherheitsgründen ein einfacher Zwischenrahmen einzubauen. > mehr dazu


    • LIKUNET und die Kunststoffkuppel sind eine Einheit und nur als solche durchsturzsicher. LIKUNET kann daher nicht in alte Lichtkuppeln eingebaut werden. Die bestehenden Kuppeln sind auszutauschen, der Aufsatzkranz und die Lüftungseinrichtungen können in den allermeisten Fällen weiterverwendet werden. Ein Einbau in alte Kuppelschalen ist schon aus wirtschaftlichen Gründen ausgeschlossen, da das Demontieren, Zerlegen und wieder Verkleben der Kuppelschalen teuer als eine neue Kuppel wäre.


    • Keine, außer jenen, die auch bei jeder normalen Lichtkuppel auch anfallen würden. LIKUNET wird wie jede herkömmliche Lichtkuppel am Aufsatzkranz verschraubt. Es gibt auf der Baustelle keinen gesonderten Montageaufwand oder Prüfungen oder besondere Untergrunderfordernisse. 




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