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Anwendung

TEMPORÄRE MONTAGE AM LICHTKUPPELRAHMEN OHNE DACHEINDICHTUNG

 

mobi-1

 

 

 

DURCHSTURZSICHERUNG (in Anlehnung an EN 1263-1)

Achtung: Die Verwendung als Durchsturzsicherung ist auch dann zugelassen, wenn der
Lichtkuppelrahmen bereits nach Norm am Untergrund (Tragschale, Holzrahmen) befestigt - jedoch noch nicht in die Dacheindichtung (Folie, Bitumen) eingebunden ist.

 

 

 

TEMPORÄRE MONTAGE AM LICHTKUPPELRAHMEN MIT DACHEINDICHTUNG

 

mobi-2

 

 

DURCHSTURZSICHERUNG (EN 1263-1) und ANSCHLAGEINRICHTUNG (EN 795: 1996 Klasse B)

Achtung: Die Verwendung ist nur dann zugelassen wenn der Lichtkuppelrahmen normgemäß am Untergrund befestigt und in die Dachisolierung und Dachabdichtung (Kunststoffolie, Bitumen) eingebunden ist.

 

 

Einhängen des Karabiners bei Verwendung als Anschlageinrichtung (EN 795: 1996 Klasse B)

 

mobi-3Für die ordnungsgemäße Verwendung von MOBI als Anschlageinrichtung mit Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz muss der Karabiner sowohl im Spanngurtband als auch im Netz eingeklinkt werden! (siehe Grafiken links)
Nur als Anschlageinrichtung verwenden, wenn die Lichtkuppel normgerecht befestigt und eingedichtet ist!
Das Verbindungselement (Karabiner EN 362) der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz, darf nur in den fachgerecht geschlossenen Spanngurt eingehängt werden!



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